Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) hat die Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL Gestein-StB 04/07) für den Bereich der Bundesfern- und Staatsstraßen eingeführt und zur Anwendung vorgeschrieben. Die TL Gestein-StB 04/07 gelten für die Lieferung von Gesteinskörnungen für Asphalt, Beton, hydraulisch gebundene und ungebundene Gemische zur Herstellung von Schichten im Straßenoberbau.&xnbsp;
Die Übereinstimmung eines Bauproduktes mit den entsprechenden
technischen Spezifikationen ist durch einen Konformitätsnachweis zu
dokumentieren. Für Gesteinskörnungen im Straßenbau wurde das System 2+ festgelegt.
Als Folge des Wegfalls der Fremdüberwachung nach den RG Min-StB 93 wurde von
Bund und Ländern die Einführung einer vertraglich festgelegten Baustoffeingangsprüfung
beim Verarbeiter durch eine unabhängige, anerkannte Stelle gefordert. Die
Durchführung dieser Baustoffeingangsprüfungen kann entfallen, wenn der Gesteinslieferant
den Nachweis einer gleichwertigen freiwilligen Überwachung vorlegt. Im
Dienstaufsichtsbereich der Sächsischen Straßenbauverwaltung gilt die
Überwachung als gleichwertig, wenn Teile der werkseigenen Produktionskontrolle
des Lieferwerkes von einer unabhängigen, anerkannten Prüfstelle als Freiwillige
Fremdüberwachung im System 2+ ausgeführt werden. Auf die „Vereinbarung zur
Güteüberwachung für Gesteinskörnungen sowie Baustoffgemische und Böden zur
Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ vom 23.11.2005 wird
verwiesen.
Hinsichtlich der Gütesicherung von Baustoffgemischen und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel gilt die&xnbsp; TL G SoB-StB 04/07.
In den nachfolgenden Listen sind diejenigen Lieferwerke von Gesteinskörnungen (natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, RC-Baustoffe) sowie Baustoffgemischen und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel aufgeführt, deren Erzeugnisse für Lieferungen zum Bau von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes und Staatsstraßen in der Baulast des Freistaates Sachsen sowie sonstige, der technischen Verwaltung des Freistaates unterliegenden Straßen, als geeignet beurteilt worden sind.
Der Verwendungsbereich wurde auf der Grundlage der entsprechenden Prüfzeugnisse aus der Fremdüberwachung gemäß TL G-SoB-StB 04/07, der Freiwilligen Fremdüberwachung im System 2+, Beurteilungen der Überwachungsstelle sowie Produktzertifikate beurteilt und festgelegt.
Detaillierte
Angaben enthält die jeweils gültige Eignungszuordnung für Gesteinskörnungen,
Böden und Baustoffgemische, die für Bauvorhaben der Sächsischen
Straßenbauverwaltung dem Abnehmer auf Verlangen vorzulegen ist.
Rot hervorgehobene Bemerkungen dienen dem besseren
Verständnis des Anwenders dieser Listen.
Blau hervorgehobene Bemerkungen betreffen
unterschiedliche Gültigkeiten der Eignungszuordnungen verschiedener Produkte
eines Lieferwerkes.
Voraussetzung für das Erscheinen eines Lieferwerkes in diesen Listen ist
eine Fremdüberwachung in 2012. Auf das genaue Datum der Gültigkeit
ist daher durch den Anwender zu achten!
Die Erläuterung zu den Abkürzungen sowie zu den Nummern der Prüfstellen,
die für die Fremdüberwachung gemäß TL G-SoB-StB 04/07
sowie für die Freiwillige Fremdüberwachung im System 2+ vertraglich gebunden
sind, sind im Anschluss an die Listen der Lieferwerke zu finden.
Ebenfalls dort ist die Liste der PSV-Werte sächsischer Lieferwerke
anzutreffen.
Die Listen werden regelmäßig aktualisiert.
Listen zur Güteüberwachung im Straßenbau anderer Bundesländer (Auswahl):
Bayern:
Brandenburg:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen: